Pflichten und Auflagen

  • Es muss über alle Einnahmen und Ausgaben detailliert Buch geführt werden und die Buchführung wird geprüft

  • Die Satzung muss für jedes Mitglied zur Einsicht bereitgestellt werden

  • Der Verein darf keinen eigenen wirtschaftlichen Zweck verfolgen
  • Alles Geld, welches über dem Verein eingenommen wird, muss auch wieder für den Verein selbst ausgegeben werden, oder einem anderen, anerkannten gemeinnützigen Zwecke gespendet werden. Die von dem Geld für den Verein selbst gekauften Gegenstände gehen in den Besitz des Vereins über. Im Falle einer Auflösung des gemeinnützigen Vereins muss das Vereinsvermögen einem anderen gemeinnützigen Verein, oder Zweck gestiftet werden.
  • Mindestens einmal jährlich muss zu einer Mitgliederversammlung eingeladen werden, auf der vor allem: Vorstände gewählt und entlastet werden, der Jahresbericht und die Planung für das nächste Jahr vorgestellt werden, die Abrechnungen und der Bericht des Kassenprüfers erläutert werden